AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Vertragspartner und capreolus e.U. gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen der(s) Vertragspartner(s) sind nur dann wirksam, wenn sie von capreolus e.U. schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Vertragspartners gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von capreolus e.U. als angenommen.

3. Leistung und Gewährleistung
capreolus e.U. wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist capreolus e.U. hinsichtlich der Art der Durchführung frei. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§1168a ABGB). Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht im Bereich von capreolus e.U. liegen (etwa Wetterlage bei Außenaufnahmen). Etwaige Beanstandungen müssen umgehend nach Lieferung schriftlich und unter Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als auftragsgemäß erbracht. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Vertragspartner nur ein Verbesserungsanspruch durch capreolus e.U. zu. Ist eine Verbesserung unmöglich bzw. wird sie von capreolus e.U. abgelehnt, steht dem Vertragspartner ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Die Honorar- und Lizenzgebührenansprüche stehen unabhängig davon zu, ob das Material urheber- und/oder leistungsschutzrechtlich (noch) geschützt ist. Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch capreolus e.U. unmöglich macht oder erheblich behindert, ist capreolus e.U. zum Vertragsrücktritt berechtigt.

4. Werkshonorar
Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht capreolus e.U. ein Honorar zu. Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung durch Dritte abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt. Alle Material- und sonstigen Kosten (etwa Reisekosten), auch wenn deren Beschaffung durch capreolus e.U. erfolgt ist, sind gesondert abzugelten. Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im reinen Bildhonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand. Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrags aus welchen Gründen auch immer Abstand, steht capreolus e.U. mangels anderer Vereinbarung die Hälfte des Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallenen Nebenkosten zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminänderungen (z.B. aus Gründen der Wetterlage) sind ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und sämtliche Nebenkosten zu bezahlen.

5. Bildhonorar
Sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, steht capreolus e.U. im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Veröffentlichungshonorar zu.
Die Höhe des Honorars wird nach den aktuellen Richtlinien der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte (herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) berechnet und versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

6. Zahlung
Sofern schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ist die Rechnungssumme unverzüglich nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig. Das Honorar ist spesen- und abzugsfrei auf das Konto capreolus e.U. zur Einzahlung zu bringen. Verweigert der Vertragspartner die Annahme wegen mangelhafter Erfüllung oder macht er Gewährleistungsansprüche geltend, ist das Honorar gleichwohl zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist capreolus e.U. berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen. Im Fall des Zahlungsverzuges gelten – unbeschadet übersteigerter Schadenersatzansprüche- Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% (bzw. 4% bei Privatpersonen) über der jeweiligen Bankrate ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Mahnspesen und die Kosten – auch außergerichtlicher – anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Honorars samt allfälliger Nebenkosten.

7. Geheimhaltung, Urheberrecht, Leistungsschutz
capreolus e.U. ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet. capreolus e.U. ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist capreolus e.U. dazu berechtigt, von ihm im Zuge der Auftragsabwicklung (auch in digitaler Form) erhobene Daten ohne Einschränkung zu benützen und auch das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise für wissenschaftliche Zwecke und zur Präsentation seines Schaffens zu veröffentlichen, so fern vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die erhobenen Daten können insbesondere auch zur Erfüllung eines neuen Auftrages verwendet werden. Eine Weitergabe von Plänen an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.

Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte (§§1,2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen capreolus e.U. zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung als erteilt. Das Urheberrecht und die daraus resultierenden Verwertungsrechte an dem vertragsgegenständlichen Werk verbleiben auch nach Zahlung des Entgelts beim Auftragnehmer. Jede Nutzung der Unterlagen oder von Teilen davon, die über die vertragsgegenständliche Bestimmung hinausgeht (insbesondere Weiterbearbeitung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zurverfügungstellung), ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von capreolus e.U. zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden. Capreolus e.U. ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen von Projektinformationen, die der Auftraggeber von capreolus e.U. erhalten hat, capreolus e.U. als Quelle namentlich zu nennen.

8. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Groß-Enzersdorf. Es gilt österreichisches Recht, das auch dem internationalen Kaufrecht vorgeht. Schad- und Klagloshaltungen umfassen auch die Kosten außergerichtlicher Rechtsverteidigung. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht.

Groß-Enzersdorf, am 07.08.2018